Infothek

Schießtraining

Schussverhalten optimieren

 Selbst wenn ein Schießtrainer jahrelange Erfahrung hat, dazu ein guter Schütze ist  –  so manche Feinheit bei der Schussabgabe kann nur die Computertechnik aufzeigen. Und ist damit für Wettkampfschützen die ideale Ergänzung beim Training.

Der Ablauf  des Zielens und Schießens sollte eigentlich klar sein: Waffe heben, von oben langsam in den Halteraum absenken, dann den Zielpunkt fixieren und gleichmäßig abziehen ohne zu verziehen. Dabei zudem auf die richtige Atmung achten, auf den geraden, durchgedrückten Arm, sowie auf den sicheren, korrekt eingerichteten Stand. Übrigens: Der gesamte Zielvorgang sollte in der Regel nicht mehr als sechs Sekunden dauern. Auch darauf ist zu achten!

Übersichtlich und detailreich dargestellt: Der gesamte Zielvorgang mit dem Rika Hometrainer auf dem Computermonitor. Übrigens: Je näher die Punkte eines Zeitabschnitts beieinander liegen, desto schneller wurde die Waffe bewegt. Die grünen Kreuze zeigen dann die vorherigen Treffer.

Von wegen ruhige Hand

Soweit, so gut. Ein erfahrener Coach kann diesbezüglich Schützen korrigieren und gleichzeitig motivieren. Nur – die minimalen Bewegungen beim Zielen und bei der Schussabgabe sind meist nur für den jeweiligen Schützen selbst wahrnehmbar. Auf der Scheibe aufgezeichnet würden diese Bewegungen ein Wirrwarr von Linien hinterlassen. Und so mancher Schütze würde sich dann über seine so ruhig geglaubte Hand wundern. Und gerade deshalb sind elektronische Systeme unschlagbar, weil diese das Schussverhalten detailreich und präzise aufzeichnen, und somit sichtbar machen.

Von Schützen für Schützen …

… wurden für das Schießtraining hierfür verschiedene Systeme entwickelt, die prinzipiell alle das gleiche Prinzip verfolgen: Die Bewegung der Waffe “auf der Scheibe”, genauer gesagt, das Schießverhalten, zu simulieren und auf einem Monitor anzuzeigen. Eine spezielle Software verarbeitet dann die von der Hardware übermittelten Daten.

Und dies von Beginn des Anhaltens bis zur Schussabgabe und dem Nachhalten. Nicht zu vergessen an dieser Stelle: Spitzenschützen aller Couleur, ob Kurzwaffen- oder Langwaffenschützen schwören auf diese “elektronischen Analytiker”. Denn nur mit diesen Helfern können sie ihr Schießverhalten absolut realistisch analysieren und entsprechend ihr Training optimieren. Den erfahrenen Coach können solche Systeme allerdings nicht ersetzen – nur ergänzen.

 

Scatt-Schießtrainer

Objektive Analyse der Schussabgabe

Selbst Schützen mit der ruhigsten Hand sind erstaunt, wenn sie ihr Schussverhalten zum ersten Mal mit dem Scatt-System überprüfen. “Ich dachte, ich hätte absolut ruhig im Halteraum gestanden”, zeigt sich so mancher Schütze überrascht. Und: “Da muss ich noch einiges verbessern”.

Obwohl “Scatt” in den Lehrbüchern oft genug erwähnt wird, ist es dennoch in der Praxis den wenigsten Schützen vertraut. Was also hat es mit diesem Trainingssystem auf sich?

Anfang der neunziger Jahre von Spitzenschützen in Russland entwickelt, macht dieses “Zielweganalysesystem” die Bewegung der Waffe “auf der Scheibe” mittels Computertechnik sichtbar – und zwar auf dem Monitor eines dafür eingerichteten Notebooks oder eines PC’s.

Der Weg zum Ziel

Sobald eine Waffe die Scheibe im Visier hat, wird Scatt aktiviert. Völlig gleichgültig ist dabei, ob es sich um eine Kurzwaffe oder Langwaffe handelt, ob um Luftwaffen oder scharfe Waffen jeglicher Kaliber. Eine kleine Kamera am Lauf und die zugehörige Software sorgen dann dafür, dass Scatt sich einrichtet und (grob) kalibriert, sobald das Schwarze der Scheibe erkannt wurde.

Und jetzt ist der Schützen gefragt:

*  Waffe auf die Scheibe richten

*  in den Halteraum absenken

*  Zielpunkt fixieren

*  Schuss auslösen

*  nachhalten.

Das Scatt-System zeichnet dabei gnadenlos auf, wie ein Schütze mehr oder weniger auf der Scheibe “rumgeeiert” hat, bis es zur Schussabgabe kam. Und auch das Nachhalteverhalten, die jeweiligen Zeitspannen, sowie die Treffer werden Schuss für Schuss angezeigt.

Der Weg zum Ziel besteht nunmehr darin, das eigene Schussverhalten ständig zu analysieren, daraus zu lernen und entsprechend den Zielweg und – ganz wesentlich – auch das Abzugsverhalten zu verbessern. Denn nicht zuletzt “verziehen” viele Schützen beim Auslösen des Schusses. Auch dieses Fehlverhalten zeigt Scatt deutlich auf.

Universell, bewährt und topaktuell

Scatt ist letztlich universell nutzbar: Von 2,5 Metern bis hin zu Scheiben auf einem 300-Meter-Stand ist dieses System verwendbar. Ob drinnen auf kleinstem Raum oder draußen auf offenen Schießständen, ob im Trockentraining oder im Feuer-Modus mit echter Munition – Scatt ist so konzipiert, dass es nahezu allen Ansprüchen gerecht wird.

Bemerkenswert auch: Selbst ältere Scatt-Systeme lassen sich immer noch anstandslos und einwandfrei nutzen, das bewiesen unsere Erfahrung bei Tests. Somit lohnt es sich durchaus, gebrauchte Systeme anzuschaffen.

Derzeit stehen zwei aktuelle Systeme von Scatt im Vordergrund: “Scatt basic” sowie “Scatt MX-02”. Mit kostenloser Software, die ständig weiterentwickelt wird und entsprechend stets topaktuell ist, bietet Scatt also ein Schussanalyse- und Trainingssystem an, das eigentlich in keinem Verein fehlen sollte.

Resümee

Man muss mit einem Scatt-Trainer gearbeitet haben, um diesen bewerten zu können und schätzen zu lernen. Die Kosten dafür sind allerdings relativ hoch: Scatt basic ist für um die 700 Euro zu erwerben, Scatt MX-02 kostet gut das Doppelte. Für Vereine also eine durchaus interessante Perspektive, für Privatpersonen dagegen eine geradezu luxuriöse, wenn auch Sinn machende Anschaffung.

 

Rika Hometrainer

Mit System trainieren

Schon der Name leitet in die Irre: Nein, nicht nur für zu Hause ist der Rika-Home-Trainer geeignet, auch im Verein leistet dieser auf dem Stand beste Dienste, um das Schießverhalten zu trainieren und zu optimieren.

Die Rika-Sendestation, hier angebracht auf einer elektronischen Scheibenanlage.

 Das Besondere dieses “Leichtgewichts”: Es ist geradezu überall problemlos anwendbar. Ob an der Wand, auf einem Stativ, ob auf einer elektronische Anlage angebracht oder auf einer Scheibenzuganlage – das Konzept macht’s möglich.

Eine Sendestation, unterhalb der Scheibe oder einer Scheibenanlage befestigt, sendet dabei die Messsignale aus und kommuniziert damit mit einem an der Waffe befestigtem Sensor, welcher als Empfänger die Daten auf den Monitor eines Computers überträgt.

Die Anbringung des Sensors auf Luftpistole und Luftgewehr ist bei diesem Infrarot-System gleichermaßen problemlos möglich. Denn Rika setzte von Anfang an auf leichte Bauweise und Montage.

 

Die Analyse bringt’s

Wie ein Schütze auf der Scheibe mehr oder weniger “rumtanzt” beweist letztendlich der aufgezeigte Farbverlauf der Linien und Punkte. Dabei werden die Zeitabschnitte durch verschiedene Farben dargestellt:

–  Rot: Vom Start bis zu einer Sekunde vor dem Schuss,

–  Grün: Eine Sekunde bis drei Zehntelsekunden vor dem Schuss,

–  Blau: Drei Zehntelsekunden vor dem Schuss,

–  Gelb: Treffer,

–  Violett: Endphase, also Nachhalten bis zum Absetzen der Waffe.

Die grünen Kreuze zeigen dann die vorherigen Treffer an.

Nach dem Schuss oder den Schüssen ist der Schütze gefragt: Jetzt kommt’s auf die Analyse an! Waren die Bewegungen zu schnell oder zu langsam? Denn je größer der Abstand der Punkte einer “Linie” zueinander, desto langsamer die Bewegung. War der Ablauf korrekt? Der Verlauf der jeweiligen farbigen Linien zeigt’s auf. Und wie sah es mit dem Treffer aus? Wie stand dieser im Verhältnis zu dem “Zitter-Kurven”-Verlauf? An dieser Stelle ist Selbstkritik gefordert, um durch fortwährendes Training die Schießleistung zu optimieren.

Fazit

Der Vorteil des Rika-Systems: Überall und problemlos anwendbar. Zudem kann die Anlage beispielsweise mit Komponenten wie dem Druckverlaufsensor am Abzug ergänzt werden. Der Nachteil: Als Individualanschaffung wohl zu kostspielig, für einen Verein aber durchaus eine Überlegung wert.

 

Immaterielles Kulturerbe

Schützenwesen und seine Traditionen gewürdigt

Ob mit Pfeil und Bogen, mit den ersten “Pulverbüchsen”  im Mittelalter, oder mit fortschrittlichen Gewehren und Pistolen in der Neuzeit – das Schützenwesen wurde schon immer von Bürgern mitgetragen. Und war keineswegs nur Soldaten und Adligen vorbehalten.

Dass der sportliche Aspekt dabei nicht zu kurz kam, lag auf der Hand. Und so haben viele der heutigen olympischen Sportarten ihren Ursprung in kriegerischen Disziplinen, die schon damals auch sportlich ausgeübt wurden. Bogenschießen, Speerwerfen, der Marathonlauf, oder aber das heute äußerst beliebte Biathlon sind nur einige Beispiele dafür.
Aus den Ursprüngen heraus fand das Schützenwesen dann auch ständig wachsenden Zuspruch bei der Bevölkerung in Deutschland. Volksfestartige Veranstaltungen mit Schützenfesten und Schützenumzügen verbanden sich mit traditionellen Gebräuchen, die bis ins Mittelalter zurückreichen.
Mit der Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis des “Immateriellen Kulturerbes”  im Jahr 2015 fand das Schützenwesen als traditionsreiches Kulturgut die verdiente Würdigung durch die UNESCO-Kommission. Mit dieser Bestandsaufnahme der kulturellen Traditionen in Deutschland bezeugt die UNESCO, welche immateriellen Schätze unser Land zu bieten hat und welche es zu bewahren gilt. Und nicht zuletzt kann sich die weit über eine Million zählende Schar deutscher Schützinnen und Schützen darüber freuen, dass damit der Schießsport seine nötige Anerkennung findet – als moderne Sportart, die auf der Olympiade ebenso vertreten ist, wie in den vielen Vereinen, die sich nicht selten auf eine bald tausendjährige Tradition berufen können.

 

Was bedeutet …

… Aufsicht, Verantwortliche Aufsicht, Schießleiter?

Die Aufgabenbereiche der am Schießstand Verantwortlichen sind sowohl vom Gesetzgeber, als auch von den Schießsportverbänden – insbesondere dem Deutschen Schützenbund (DSB) – klar definiert.

Während einerseits alle zu beachtenden Regeln am Einzelschießstand wie an den Gesamtständen einer Schießanlage per Gesetz eindeutig festgelegt sind, und somit für alle Schießsportvereine der Bundesrepublik Deutschland gelten, erweitern die DSB-Regeln die Aufgaben von Verantwortlichen, Schießleitern, Aufsichten und sonstigen Mitarbeitern vor allem um die Vorschriften für die Durchführung und Leitung von Meisterschaften und Wettkämpfen.

Über allem steht das Gesetz
In der “Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung” (AWaffV) vom 27. Oktober 2003 regelt § 11 die Verpflichtungen, Rechte und Befugnisse von “Aufsichten” unmissverständlich. Hier der genaue Wortlaut:

§ 11 Aufsicht. (1) Die verantwortlichen Aufsichtspersonen haben das Schießen in der Schießstätte ständig zu beaufsichtigen, insbesondere dafür zu sorgen, dass die in der Schießstätte Anwesende durch ihr Verhalten keine vermeidbaren Gefahren verursachen, und zu beachten, dass die Bestimmungen des § 27 Abs. 3 oder 6 des Waffengesetzes eingehalten werden. Sie haben, wenn dies zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahren erforderlich ist, das Schießen oder den Aufenthalt in der Schießstätte zu untersagen.

(2) Die Benutzer der Schießstätten haben die Anordnungen der verantwortlichen Aufsichtsperson nach Absatz 1 zu befolgen.

(3) Eine zur Aufsichtsführung befähigte Person darf schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden, wenn sichergestellt ist, dass sie sich allein auf dem Schießstand befindet.

Interessant ist dabei insbesondere auch Absatz 3 dieses Paragraphen. Denn diese Bestimmung scheint in vielen Vereinen den Mitgliedern nicht besonders bekannt zu sein Eine besondere Anforderung wird übrigens an Aufsichtspersonen für Kinder und Jugendliche gestellt. Diese ist in § 10, Absatz 1 bis 7 festgelegt und gleichfalls in der AWaffV nachzulesen. Vereine können im Übrigen ihren Mitgliedern Kurse anbieten, durch welche der Nachweis über die Qualifikation zur Verantwortlichen Aufsicht erworben werden kann. Die ist unbedingt eine Empfehlung wert!

Schießleiter: Ein doppeldeutiger Begriff
Viele Vereine bestimmen deshalb ihre Schießleiter selbst. Grundlage hierfür ist in der Regel die in langen Jahren erworbene Erfahrung dieser Personen im Umgang mit Waffen und Munition, sowie das daraus resultierende Vertrauen. Mittlerweile “sollte” ein Kursus mit Prüfung zur “Verantwortlichen Aufsicht” eine weitere Voraussetzung dafür sein. Und dass ein Schießleiter dann als solcher auch der zuständigen Waffenbehörde gemeldet wird, versteht sich eigentlich von selbst – schon im Eigeninteresse eines jeden Vereins. Eine amtliche Prüfung als Schießleiter ist bislang allerdings gesetzlich nicht vorgesehen.

Der Schießleiter als Wettkampfleiter
Ob im Verein bei Wettkämpfen, auf Kreis- oder Landesmeisterschaften, bis hin zur Deutschen Meisterschaft – die hier tätigen Schießleiter müssen eine mehrtägige Ausbildung als Schießleiter beim DSB absolviert haben. Erst dann sind sie dazu berechtigt, Meisterschaften zu leiten und bei diesen die entsprechende Verantwortung zu übernehmen. Die Bestimmungen hierzu sind in den “Allgemeingültigen Regeln für alle Disziplinen” in der “Sportordnung des Deutschen Schützenbundes e.V.” sehr ausführlich aufgeführt.

 

Interesse am Schießen – Der erste Schritt

Am Anfang steht die Schwellenangst. Schön nach Karl Valentin: “Mögen täten wir schon wollen, nur dürfen haben wir uns nicht getraut”. Schießen? Das Interesse ist da. Und dann …?
Vielfach bleibt es bei der Idee, wie bei so vielem. Wer allerdings doch mal über den Tellerrand schaut und sich schlau macht, fragt sich anschließend: “Warum nicht schon früher”. Am Anfang steht natürlich die Qual der Wahl: “Welcher Verein? Und wo?”

Einen Verein suchen …
Diesbezüglich hilft nur eines: Das Adressbuch – oder besser – gleich googeln. Und dort nach einem “Schießsportverein” in der Nähe. Je näher übrigens, umso besser. Das spart Zeit und Anfahrtswege. Warum also trotz aller Mobilität auf ein wenig Bequemlichkeit verzichten? Vor allem Jugendliche wissen das bequeme Erreichen zu Fuß oder per Bus zu schätzen.

… und einfach hingehen
Vor allem – keine Angst! Schießsportler sind in der Regel nicht nur bedächtige, sondern vor allem auch sehr hilfsbereite und freundliche Menschen, die sich über jeden Neuzugang freuen, der ihr Hobby teilen möchte. Und die froh sich, wenn ihr Verein permanent durch neue Mitglieder verstärkt und somit am Leben erhalten wird. Also gilt es, einfach mal zu den Trainingszeiten in den ausgewählten Verein hinein zu schnuppern. Diese Zeiten sind übrigens meist im Internet zu finden! Und dann einfach sagen: “Ich möchte mir gerne einmal diesen Verein anschauen”. Überraschend dann der nette Empfang, das Herumführen, die vielen Erklärungen. Und schließlich kommt es in der Regel zu den ersten Probeschüssen. Entweder mit der Luftpistole oder mit dem Luftgewehr.

Der Weg ist das Ziel
Wer aber glaubt, gleich mit “scharfer” Munition schießen zu dürfen, ist ziemlich falsch gewickelt. Bis es dahin kommt, dauert es manchmal Jahre – und für Jugendliche noch viel länger! Und Großkaliber? Zukunftsmusik und somit Fehlanzeige. “Ballermänner” sind in Schießsportvereinen absolut unerwünscht! Ein, zwei Jahre Luftpistole und/oder Luftgewehr sind für Anfänger die Regel. Gutes Treffen des Zieles, Beweis von Disziplin und Einfügen in die Sicherheits- und Vereinsregeln sind unabdingbare Voraussetzungen für ein Weiterkommen. Und, nach frühestens einem Jahr, die schwierige “Waffensachkundeprüfung”, inklusive des Nachweises der Treffsicherheit – all das verhindert bereits im Vorfeld jeden Missbrauch von Waffen und Verein.

Ein Hobby für’s Leben
Wer aber den ersten Schritt tut, wer durchhält, und vor allem, wer begreift, dass Schießen mit Luftdruckwaffen – eigentlich – “die” Disziplinen sind, die lebenslang Spaß machen, die bis ins hohe Alter ausgeführt werden können – ja der wird sich irgendwann freuen, doch diesen ersten Schritt getan zu haben. Der nächste Schritt kommt dann bestimmt – irgendwann, langsam aber sicher. Schützen sind eben sehr bedächtige Menschen.

 

Schießen als ganzheitliche Herausforderung

Schießsport heute hat mit Wehrhaftigkeit nichts mehr zu tun. Keine Vorbereitung auf den Militärdienst also, keine Selbstverteidigung, keine “Ballerei”!

Zweite Bundesliga West beim Wettkampf mit der Luftpistole

Zweite Bundesliga West beim Wettkampf mit der Luftpistole

Schießsport heute folgt ganz besonderen Regeln – auch gesetzlichen. Und ist eine Sportart, die Körper und Geist fordert. Wer also glaubt, mal locker und nebenbei dem Schießen frönen zu können, ist deutlich falsch gewickelt. Es ist die ruhige Hand, die einen Schützen ausmacht und zu sportlichem Erfolgt führt. Und eben diese ruhige Hand erhält der Sportschütze nur durch regelmäßiges Training, durch Kraftübungen und ergänzende sportliche Aktivitäten wie etwa Joggen, Walken oder etwa Schwimmen.

Ein Schütze muss zudem ein Höchstmaß an Konzentration aufbringen und die Umwelt weitgehend “ausschalten”. Nur ein Schütze, der die Fähigkeit besitzt, sich voll auf sein Ziel zu konzentrieren – und auf sonst nichts – und dabei die Umwelt und all seine Probleme außen vor zu lassen – nur der hat Aussicht auf sportlichen Erfolg.

Und hat dabei auch die Chance durch Konzentration ganz abzuschalten, zu relaxieren und die Hektik des Tages hinter sich zu lassen, das Leben für einen kurzen Zeitraum endlich wieder zu verlangsamen und die Hektik der Zeit zu vergessen. Nicht umsonst haben Untersuchungen ergeben, dass Jugendliche, die aktiv am Schießsport teilnehmen, bei ihren schulischen Leistungen durch erhöhte Konzentrationsfähigkeit auffallen.

Also: Schießen ist eigentlich nichts anderes, als eine “Meditation der besonderen Art”. Nur wer das begreift, hat den Schießsport wirklich begriffen. Und: “Ballermänner” sind beim Schießsport herzlich unerwünscht!

 

Regelmäßige Zuverlässigkeitsüberprüfung

Unerwartet trifft ein Schreiben der Waffenbehörde ein: Die regelmäßige Zuverlässigkeitsprüfung finde statt. Kostenpunkt 30 Euro. Hat das seine Richtigkeit?

Ja, das ist absolut korrekt, schließlich stellt der Gesetzgeber an die Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse ganz besondere Anforderungen. Hier deshalb ein Auszug aus einem amtlichen Schreiben, der verständlich macht, was und warum Waffenbesitzern, also auch Sportschützen, zur Bedingung gemacht wird:

“Eine Voraussetzung zum Erhalt einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist die persönliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung. Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis sind gemäß § 4 Absatz 3 WaffG in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, erneut auf ihre persönliche Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung hin zu überprüfen.

Für die Überprüfung nach § 4 Absatz 3 WaffG wird gemäß Abschnitt III Ziffer 1 der Anlage zur Vierten Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung zum Waffengesetz (WaffKostVÄndV 4) vom 04.03.1997 (BGBl. I S. 480) in Verbindung mit dem Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern vom 25. 10.2001 – Az.: IS 1b-681032/27 – für die Regelüberprüfung eine Gebühr in Höhe von 30,00 Euro festgesetzt.

Die Überprüfung erfolgt mittels Einholung von Auskünften aus dem Bundeszentralregister, dem staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister und dem Landeskriminalamt.”

Abstände und Kosten für diese Regelüberprüfung sind also bundeseinheitlich festgelegt. Diese Regelüberprüfung stellt sich somit als Amtshandlung dar.

“Auch die Prüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung des Inhabers einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist dessen Pflichtenkreis zuzurechnen, da die Zuverlässigkeit und Eignung des Waffenbesitzers Voraussetzung für die weitere Inhaberschaft der Erlaubnis ist. Das Waffengesetz nimmt den Waffenbesitz nur bei Personen hin, deren Zuverlässigkeit und Eignung von den Behörden sowohl bei der Erteilung der Erlaubnis als auch später immer wieder in bestimmten zeitlichen Abständen geprüft und bejaht wird.

Der Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis hat daher nicht nur die regelmäßig wiederkehrende behördliche Überprüfung seiner Person zu dulden, sondern muss darüber hinaus sein Verhalten so einrichten, dass keine Zweifel an seiner Zuverlässigkeit und Eignung aufkommen.

Wegen dieser an die Gefährlichkeit des Waffenbesitzes anknüpfenden Pflichtenstellung des Erlaubnisinhabers fällt auch die periodische Prüfung seiner Zuverlässigkeit und Eignung in seinen Verantwortungsbereich und wird im Sinne des Gebührentatbestandes veranlasst (Urteil BVerwG 6. Senat vom 01.09.2009 Az.: 6 C 30/08).”

Also: Bereits der Entzug der Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit am Steuer berechtigt die Waffenbehörde zum Entzug der Waffenbesitzberechtigung (WBK). Und das ist gut so. Waffenbesitz verpflichtet nun mal. Und deshalb: “Honi soit qui mal y pense”.

 

Waffen vererben

Ein Schütze handhabt am Stand geradezu auffällig unbeholfen eine Pistole 9 Para. Er habe sie geerbt heißt es später. Und daraus entsteht eine rege Diskussion im Schützenkreis. Die allgemeine Verunsicherung im Umgang mit dem Thema “Vererben von Waffen” zeigt allerdings, dass diesbezüglich ein Informationsbedarf mehr als nötig ist.
Grundsätzlich folgt das Vererben von Waffen den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) – nur dass es sich hierbei um Waffen handelt. Und für diese gelten überdies die besonderen Bestimmungen des Waffengesetzes (WaffG). Diese sind dann in § 20 WaffG geregelt.
Nicht ungewöhnlich – der Normalfall
Gehen wir also einmal davon aus, dass jemand – völlig unbedarft – Waffen erbt. In diesem Fall wird es kompliziert. Zwar darf er diese Waffen erben, doch mehr nicht! Soll heißen, er muss eine Waffenbesitzkarte (WBK) beantragen. Oder muss diese Waffen an Inhaber einer WBK veräußern. Letzteres darf er. Die WBK erhält er allerdings nur, wenn er gemäß WaffG ein “Bedürfnis” nachweisen kann. Und damit wird es schwierig. In der Regel heißt dies: Ohne den Nachweis einer Mitgliedschaft in einem Schützenverein, ohne die zum Waffenbesitz nötige, erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung und ohne den Nachweis, dass der Antragsteller zuverlässig und auch persönlich geeignet ist, wird die zuständige Waffenbehörde in diesem Erbfall keine WBK ausstellen. Dass dann auch noch das nötige Training gefordert wird und zudem die sichere Aufbewahrung in einem Tresor mit der vorgeschriebenen Sicherheitsstufe – all das kommt letztendlich neben dem Nachweis des Bedürfnisses auf den Erben an Anforderungen hinzu.
Schlechte Alternative
Eine Möglichkeit gibt es für Otto-Normalerben dennoch: Die geerbte Waffe mit einem entsprechenden Blockiersystem fachgerecht sichern zu lassen. Dies allerdings ist recht teuer und sicherlich nicht geradezu im Sinne des Erblassers. Zudem werden hochkarätige Waffen durch diesen erheblichen Eingriff nicht wertvoller. Eher das Gegenteil ist der Fall. Nicht unerwähnt soll an dieser Stelle eine für Sportschützen nahezu unerträgliche Maßnahme sein: Die Verschrottung durch die Behörde. Damit allerdings kann das Problem dieses Erbfalls ein für alle Mal aus der Welt geschafft werden.
Der bessere Weg – Vererben an Sportschützen
WBK-Inhaber, die zudem Mitglieder eines Schützenvereins sind, haben mit den vorgenannten Problemen so gut wie nichts am Hut. So kann ein Erblasser vorbestimmten Personen eine oder mehrere Waffen überlassen, kann damit genau bestimmen, welche besonders wertvollen Waffen an wen übergehen. Dies wäre dann auch ein gutes Beispiel gelebter Schützenkameradschaft und ein Vermächtnis lange über den Tod hinaus.
Die soziale Variante
Auch Vereine sind darauf angewiesen, ihren Mitgliedern die sportliche Ausbildung an Waffen zu ermöglichen, sei es zur Leistungssteigerung bei sportlichen Wettkämpfen, sei es zum sicheren Umgang mit Waffen. Doch Waffen sind teuer und werden permanent teurer. Und – wer sich irgendwann eine eigene Waffe zulegen will, muss ausprobieren können und vergleichen. Je mehr, desto besser. Nur so können Vereine Spitzenschützen hervorbringen, durch Förderung von Grund auf. Und genau diese Gedanken vertritt ein Erblasser, wenn er “seinem” Verein seine Waffen vererbt. Davon profitieren dann viele.
Fazit
Ein verantwortungsbewusster Sportschütze sollte sich also nicht nur rechtzeitig um sein Testament kümmern, sondern zudem darum, wie mit dem Nachlass seiner Waffen verfahren wird.

13. CIMG0556_klein

Der Adler: Vor dem Königsschießen …

 

Was sind eigentlich …

… das Adlerschießen und der Schützenkönig

Das Vogelschießen, auch Adlerschießen genannt, beruht auf einer viele hunderte Jahre alten Tradition. Damit wurden bereits im Mittelalter die “besten” Schützen ermittelt und entsprechend geehrt.
Bei Schützengesellschaften und Schützenvereinen geht es alljährlich darum, einem buntbemalten Holz-Adler die Klauen, Flügel und zu guter Letzt das gekrönte Haupt mit gezielten Schüssen vom Rumpf abzutrennen.
Keine leichte Aufgabe: Gilt es doch, einerseits mit Präzisionsschüssen zum richtigen Zeitpunkt absolut zielgenau den wirkungsvollsten Treffer zu setzen, andererseits aber auch taktisch so vorzugehen, dass jeder Schütze seinen Mitbewerbern möglichst keine Chance lässt. Das Schwierige dabei ist, eine markierte Linie an den einzelnen Gliedmaßen und dem Kopf Schuss für Schuss so lange zu “perforieren”, bis das gute Stück vom Rumpf getrennt ist und zu Boden fällt. Erschwerend kommt dabei hinzu, dass der Adler in der Regel aus relativ dickem Sperrholz besteht. Und so dauert es oft überaus lange, bis eine Entscheidung gefallen ist.

… und danach.

Dabei geht es immer schön “der Reihe nach”, wenn  alljährlich viele Teilnehmer um die Ehre schießen, wer Knappe, Ritter oder gar Schützenkönig wird.  Übrigens: Zu Knappen werden diejenigen Schützen, welche dem Adler einen Fuß mit Zepter oder Reichsapfel abschießen. Die zwei Ritter haben es geschafft, dem Vogel die Flügel abzutrennen. Und wenn dann mit dem letzten Schuss der Adlerkopf fällt, steht der Schützenkönig fest.
Das Königsschießen ist “das” gesellschaftliche Ereignis eines jeden Schützenvereins und wird traditionsgemäß jedes Jahr abgehalten. Der dabei gekürte Schützenkönig – oder die Schützenkönigin – repräsentieren ihren Verein ein Jahr lang auf öffentlichen und vereinsinternen Veranstaltungen. Eben so lange, bis alle darauf gespannt sind, wer sich nunmehr als neuer Schützenkönig profiliert. Und dann fiebern wieder einmal alle Vereinsmitglieder mit – als Zuschauer ebenso wie als aktive Teilnehmer.

Je nach Verein und Verbandszugehörigkeit können die Regeln und das Procedere von der oben genannten Darstellung abweichen. Beispielsweise werden manchmal nur zwei Ritter und der König gekürt. Und auch den Adler zu “köpfen”, gehört nicht zwangsläufig zur allgemeinen Vorgehensweise.  So kann es genauso gut sein, dass der ganze Adler “fallen” muss. Dazu wird eben eine Linie unterhalb des Schwanzes durchschossen. Aber egal wie die Regeln sind – absolute Spannung ist immer garantiert. Und die anschließende Feier bildet dann den gelungenen Abschluss eines ganz besonderen Tages.