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Waffenrecht

Waffengesetz-Novellierung 2017

Die Novellierung des Waffengesetzes wurde am 5. Juli 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist seit dem 6. Juli 2017 offiziell in Kraft getreten. Nachfolgend ein kurzer Überblick über die wichtigsten Änderungen.

Waffenschränke und Waffentresore

  • Bei der Neuanschaffung von Waffenschränken und – tresoren werden nur  noch Sicherheitsbehältnisse mit dem Widerstandsgrad 0 oder 1 nach der Norm DIN EN 1143-1 zugelassen.
  • Für bereits erworbene Waffenschränke gilt Bestandsschutz. Das bedeutet: Alle bereits vor der Novellierung des Waffengesetzes gekauften Waffenschränke und -tresore, beispielsweise der Stufen A oder B nach VDMA 24992, können wie bisher auch weiterhin ohne Einschränkungen genutzt werden.
  • In Sicherheitsbehältnissen mit Widerstandsgrad 0 oder 1 kann nunmehr unbegrenzt Munition ohne räumliche Trennung von den Waffen aufbewahrt werden (sofern die entsprechende Berechtigung zum Munitionserwerb in der WBK vermerkt ist).
  • Interessant: Im neuen Waffengesetz gibt es keinen Passus zur Verankerung von Waffenschränken und -tresoren !

Weiter wesentliche Änderungen

  • Erlaubnisfreie Waffen und Munition sind nunmehr in einem verschlossenen Behältnis aufzubewahren! Hierfür genügen beispielsweise Schränke, Truhen oder etwa Kommoden, die mit einem einfachen Schloss versehen sind. Zu diesen erlaubnisfreien Waffen gehören dann auch Luftpistolen und Luftgewehre, sowie Schreckschusswaffen und CO 2- Waffen. Also alle Waffen, die ab dem 18. Lebensjahr frei erworben werden können, die aber trotzdem im Waffengesetz aufgeführt sind. Ein Luftpistolenkoffer muss entsprechend mit einem Vorhängeschloss gesichert sein, ebenso wie das Luftgewehr in seinem Futteral!
  • Achtung: Wer dieser Aufbewahrungspflicht für erlaubnisfreie Waffen nicht nachkommt, riskiert bei einer Kontrolle den Verlust seiner WBK’s ! Denn freie Waffen dürfen nach der Waffengesetz-Änderung nicht mehr offen herumliegen. Bei Zuwiderhandlung entspricht dies einer Ordnungswidrigkeit nach der Allgemeinen Waffengesetzverordnung. Siehe dazu auch § 34 Nr. 12 AWaffV in Verbindung mit § 13 Absatz 2 Nr. 1 AWaffV.

Zu guter Letzt

  • Amnestie: Wer eine Schusswaffe oder Munition illegal besitzt oder erworben hat, kann diese innerhalb eines Jahres – bis zum 1.Juli 2018 – bei der Polizei oder einer zuständigen Behörde abgeben und wird dafür nicht bestraft. Die Waffe muss dabei auf direktem Weg und in einem geschlossenen und gesicherten Behältnis transportiert werden.

 

Legal oder illegal?

Pfefferspray zum Selbstschutz

Tätliche Angriffe gegen Personen – manchmal sogar mit tödlichem Ausgang – gehören mittlerweile zum alltäglichen Geschehen. Doch wie sich dagegen wehren? Was ist erlaubt, was nicht?

Immer wieder taucht dabei die Frage auf: “Ich habe Pfefferspray dabei, darf ich das?” Die Antwort darauf lautet klar und deutlich: “Geführt” darf Pfefferspray werden – und kann somit am Körper griffbereit getragen und zur jederzeitigen Anwendung bereit gehalten werden. Zumindest in Deutschland. Allerdings gilt: Pfefferspray muss den Aufdruck “Tierabwehrspray” tragen. Oder aber in diesem Sinn eine ähnlich eindeutige Kennzeichnung vorweisen. Nur zu diesem Zweck darf Pfefferspray dann “geführt” werden.

Was sind Notwehr und Nothilfe?

In einer Notwehrsituation allerdings ist nahezu alles erlaubt, sofern die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist. Und diese wird vor Gericht oftmals je nach Ansicht und Gusto der jeweiligen Richter interpretiert. Der Notwehrparagraph ist im Strafgesetzbuch dabei wie folgt definiert:

  • § 32 Abs. 2 StGB – Notwehr: Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Aber auch bei  “Nothilfe”, um also anderen in einer Notwehrsituation zu helfen, kann zur Abwehr eines gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriffs entsprechend des Notwehrparagraphens nahezu jedes Mittel gerechtfertigt sein. Merke: Pfefferspray erfüllt, da es keine tödliche Wirkung aufweist, im Regelfall die vom Gesetzgeber geforderte Verhältnismäßigkeit!

Pfefferspray zum Selbstschutz

Kurzum: Wer sich gegen unrechtmäßige Übergriffe schützen will, darf ein “Tierabwehrspray” bei sich tragen. Insbesondere Frauen ist dies anzuraten, da sie nur zu gerne ins Beuteschema gewaltbereiter Vergewaltiger und Täter als unwehrhaft erscheinende Opfer passen. Aber auch Männer sind mit Pfefferspray auf der sicheren Seite: Ein Sprühstoß, der bis auf zwei Meter Entfernung gute Wirkung erzielen kann, macht aus einem Angreifer eine “traurige” Gestalt. Soll heißen: Die Augen tränen extrem und selbst Atembeschwerden können hinzu kommen. Der Angriff ist also erst einmal abgewehrt und ein Angegriffener hat gute Chancen aus einer Gefahrensituation zu entkommen. Doch Vorsicht: Eine Notwehrsituation muss unabdingbar vorhanden sein (… oder als solche eingeschätzt werden). Dies ist notwendig, um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein. Nach einem solchen Vorfall sollte auch unbedingt die Polizei informiert – und Anzeige erstattet werden –  und zwar unverzüglich! Und noch was: Sportschützen sollte sich diesbezüglich bestens auskennen. Denn der Besitz einer Waffenbesitzkarte kann von der zuständigen Waffenbehörde bei nicht rechtmäßigem Gebrauch von Pfefferspray nur zu leicht in Frage gestellt werden.

 

Mitglieder werben

– neue Wege finden!

Das Klagen zieht sich quer durch nahezu alle Vereine: “Uns fehlt der Nachwuchs”. Und gar nicht so selten kommt ein weiteres Problem hinzu: “Der Altersdurchschnitt liegt bei uns bei 60 Jahren” – so der Erste Vorsitzende eines Sportvereins. Was also tun?

Möglichkeiten gibt es schon, indem zeitgemäße Wege gefunden werden. Da gilt es, wegzukommen von Klischees, alten Prinzipien und Gewohnheiten. Und anzuerkennen, dass die Zeiten anders geworden sind. Denn überleben kann ein Verein nur, wenn er mit der Zeit geht und auf diese Weise neue Mitglieder wirbt und den Wandel akzeptiert.

Erstes Klischee

“Wir müssen den Nachwuchs fördern – und das sind Jugendliche”. Wirklich? Wer diese Aussage trifft, sollte sich erst einmal in die Jugendlichen hineindenken und deren Alltagssituation verstehen!
Denn die “Kids” geraten bereits in frühestem Alter in einen “Erfolgs- und Freizeitstress”. Freunde müssen sein, und damit entstehen entsprechende Verpflichtungen. Die Schule muss gemeistert werden und die Jetztzeit erfordert zudem den gekonnten Umgang mit Computer, Smartphone & Co..
Ach ja, irgendwann fordern dann auch noch die Freundin oder der Freund ihren Tribut, das Abitur ist in Sicht, die Uni ruft oder die Berufsausbildung engt die Freizeit deutlich ein. Und, und, und … .
Mit anderen Worten: Für einen Verein bleibt dann nur noch wenig Zeit. Und wenn, dann meist nur auf einen relativ kurzen “Lebens-Abschnitts-Zeitraum” begrenzt. Und danach stellen Familie und Beruf gehörige Ansprüche. Und die Vereine bleiben auf der Strecke. Und letztlich gibt es mehr als genug Möglichkeiten, die Freizeit zu verbringen – gerade für junge Menschen.

Zweites Klischee

“Für die Älteren ist unser Verein nicht interessant”. Wirklich? Wer auch diese Aussage trifft, sollte sich besser informieren! Denn gerade die Älteren sind heute mehr denn je jung geblieben und können sich irgendwann – endlich – ihre Jugendträume erfüllen. Können sich – vielleicht auch endlich – von Zwängen befreien und haben somit Zeit für Hobbys und Vereine. Und nicht zuletzt verfügen sie im Alter meist auch über das nötige Geld, um sich das entsprechende Equipment leisten zu können.
Die Praxis beweist es in so vielen Sportvereinen: Die älteren “Jungen” wollen auf einmal aktiv werden, möglicherweise “noch einmal”, wollen beweisen, dass Alter mit sportlichen Leistungen durchaus in Einklang zu bringen ist. Und wollen – nicht selten – bis an die Grenze ihrer Möglichkeiten gehen.

Die Frage nach dem Warum

Die Erklärung liegt auf der Hand. Irgendwann ist das Berufsziel weitestgehen erreicht, die Kinder sind groß und die Familie befindet sich im alltäglichen Gewohnheitstrott, der keine besonderen Höhen und Tiefen mehr kennt.
Und dann? Einzelne Ehepartner – idealerweise auch beide zusammen – ebenso wie Singles, suchen eine neue Aufgabe, ein Ziel. Und gerade dies – so gegebenenfalls die Erkenntnis – kann zu einer neuen Lebens- und Partnerschaftsbereicherung führen.

Werbung ist alles …

Für Vereine heißt dies: “Sich für diese Zielgruppe interessant machen”. Doch wie? Zunächst einmal, die (vielfältigen) Aktivitäten des eigenen Vereins ausdrucksstark darstellen. Und zudem die besondere Wertigkeit dieses Sports – gerade für die Älteren – erklären.
Neue Freundschaften können so entstehen. Und auch eine ganz neue Bestätigung des eigenen Ichs durch sportliche, vordem ungeahnte Erfolge. Solche Argumente können nicht nur überzeugen, sie entsprechen auch der Sehnsucht ach so vieler älterer Menschen, die bislang möglicherweise vergeblich nach einer erfüllenden Aufgabe und der damit verbundenen Bestätigung gesucht haben.

… aber Werbung wie?

Machen wir uns nichts vor! Die Zeitungsanzeige ist von gestern, die Mund-zu- Mund-Propaganda nur geringfügig hilfreich. Und Werbung an Schulen und bei Jugendgruppen? Gerade Schießsportvereine haben damit Probleme. Denn Jugendliche und Waffen … ? Selbst wenn es sich um die geradezu ungefährliche Luftpistole oder das Luftgewehr handelt, selbst wenn diese Disziplinen sogar zu den Olympiadisziplinen gehören, und selbst wenn nachgewiesen ist, dass Schießsport mit diesen Luftdruckwaffen zu einer deutlich erhöhten Konzentrationsfähigkeit von Jugendlichen führt und deshalb sogar die schulischen Leistungen verbessert: “Jugendliche mit Waffen? ” Diesbezüglich bestehen in unserer Gesellschaft deutliche Vorurteile. Und diese sind schneller gefällt als behoben.
Gewinnen können Schießsportvereine deshalb vor allem Ältere, etwa ab 35 Jahren aufwärts, wobei die Grenze jenseits der 50er noch lange nicht erreicht ist. Denn Schießsport kann bis ins hohe Alter hinein betrieben werden.

Zielgruppe erreichen

Die Erreichbarkeit dieser Zielgruppe hat sich allerdings gewandelt: Auch diese ist mittlerweile überaus “internet-affin” – das ist schon lange nicht mehr das Vorrecht der Jungen. Eine gelungene, attraktive “Website” bietet diesbezüglich den Schlüssel zu Erfolg. Und wenn auf dieser Website dann noch “Schnupperkurse” angeboten werden, wenn Luftpistole und Luftgewehr vom Verein gestellt werden, ebenso wie Diabolos und Scheiben – und das auch noch zum supergünstigen “Schnupperpreis”: Ja, dann besteht immerhin eine echte Möglichkeit, die Mitgliedszahl eines Schießsportvereins zumindest konstant zu halten. Und auch der eine oder andere Jugendliche könnte dadurch auch aufmerksam werden und erst Interesse, und später sogar Gefallen am Schießsport finden.

Zu guter Letzt

“Tu Gutes und rede darüber!” – dieser Satz hat unverändert Geltung. Ein Verein sollte sich in den besten Farben darstellen, seine Vorzüge und Besonderheiten herausheben – etwa die Ausbildung. Und er sollte niemals das gesellige Beisammensein, das Freundschaftsempfinden und die Verbundenheit miteinander – auch innerhalb der großen Verbände bundesweit wie weltweit – zu erwähnen vergessen. Und eines sollte ein Verein auch nie. Vergessen, die Jugendarbeit anzupreisen. Sie gehört dazu, allen Widrigkeiten unserer modernen Zeiten zum Trotz. Denn irgendwann kommt so mancher wieder auf den Geschmack – auch wenn’s viele Jahre später ist.

 

Waffenkauf

Gebrauchte Waffen – jetzt kaufen

Auch Schützen werden älter – und irgendwann ist es soweit: Dann macht es Sinn, Waffen und Ausrüstung zu verkaufen. Es sei denn, in der Familie befindet sich ein Sportschütze, dem die Waffen übereignet werden können. Aber an einer Weitergabe der Waffen führt letztendlich nichts vorbei.

Dabei sind es oft gerade die älteren Sportschützen, die modernstes Equipment besitzen. Ob aktuelle Luftpistolen oder herausragende Luftgewehre mit Druckluftkartuschen, ob Kleinkaliberpistolen oder KK-Gewehre – diese Waffen sind in der Neuanschaffung teils äußerst teuer. Und – im Wiederverkauf manchmal sogar nur für weniger als die Hälfte des Anschaffungspreises an den Mann oder die Frau zu bringen.

Warten können

heißt also die Devise. Denn für Sportschützen, die sich Zeit lassen, oder für diejenigen, die zwar eine hervorragende Waffe erwerben wollen, dafür aber nicht extrem viel Geld ausgeben wollen, bietet sich aufgrund der Überalterung in den meisten Vereinen – und der aktuellen Gesetzeslage – gerade jetzt beste Chancen, “endlich” eine gute “Gebrauchte” günstig zu erwerben.

Wer Zeit hat,

ist  besten beraten, sich innerhalb seines Vereins zu informieren, herumzuhorchen und aufmerksam zu bleiben. Da gibt es Schützenkollegen, die ihre Waffen bestens pflegen und sie dann doch – aus Alters- oder Krankheitsgründen – zu ihrem Leid verkaufen müssen. Aber Vorsicht: Immer wieder die anderen Schützenkollegen zu Rate ziehen, probeschießen und darauf achten, ob die entsprechende Waffe auch gefällt.

Eine Alternative …

… ist das Internetportal “www.egun.de”, denn auf dieser Webseite kann man die Preise und Entwicklungen verfolgen und so manches “Schnäppchen” schlagen. Und hat immer auch einen sehr guten Überblick über die derzeitige Preisentwicklung.

Der Nachteil –

man erwirbt eine Waffe sozusagen als “Katze im Sack” . Keine Überprüfung vor Ort, kein Probeschießen, und – in der Regel kein Rückgaberecht. Es kommt bei dieser “Auktion” letztlich auf Vertrauen an, dafür aber kann ein Waffenerwerb so günstig sein, wie selbst im eigenen Verein nicht!

Zu guter Letzt

verdient ein Punkt noch besonderer Bedeutung: Ohne Waffenbesitzkarte (WBK) läuft absolut nichts. Je nach Waffenart muss entweder eine gelbe WBK (ohne Voreintragspflicht) vorhanden sein. Oder aber eine grüne WBK, auf welcher bereits ein Voreintrag die Zustimmung der entsprechenden Waffenbehörde enthält. Die unabdingbaren Voraussetzungen dazu sind dann die erfolgreich abgelegte Waffen-Sachkunde-Prüfung, das “Bedürfnis”, sowie die Zustimmung des jeweiligen Vereins und außerdem des zuständigen Landessportbundes.

Bitten beachten:

Das vorgenannte gilt natürlich nur für die sogenannten “scharfen” Waffen. Für Luft(druck)waffen gelten diese Bedingungen nicht – Luftwaffen sind ab 18 Jahren frei erwerblich. Und auch diesbezüglich kann gerade derzeit so manches Schnäppchen in Bezug auf Gebrauchtwaffen geschlagen werden.